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OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 465/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg - 3 A 198/95
- OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 465/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 465/99
Die vom Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut zum Erschließungsbeitragsrecht (§ 135 Abs. 4 BauGB) entwickelte Rechtsauffassung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 8 C 34.94 - DVBl 1996, 132 = BVerwGE 101, 382), dass eine Stundung stets für das gesamte Grundstück ausgesprochen werden müsse, wollte der Landesgesetzgeber auf das niedersächsische Recht wegen der damit einhergehenden ungerechtfertigten Privilegierung der Wohnnutzung von Landwirten bewusst nicht übertragen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2008 - 4 M 379/08
zu den Voraussetzungen einer Stundung bei landwirtschaftlichen Betrieben
Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Regelung sind erfüllt, wenn das herangezogene Grundstück zu einem landwirtschaftlichen Betrieb des Beitragspflichtigen (vgl. aber auch § 13a Abs. 3 Satz 2 KAG LSA) gehört, dieser Betrieb wirtschaftlich arbeitet und die Wirtschaftlichkeit in Gefahr geriete, wenn das Grundstück wegen der Beitragsfestsetzung der (landwirtschaftlichen) Nutzung entzogen werden müsste, z.B. durch eine Veräußerung (…vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs zu § 13a KAG LSA, LT-Drucksache 2/1556 v. 01.11.1995, S. 20; vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 09.11.1999 - 9 L 465/99 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Bd. II, § 8 Rdnr. 1063b jeweils zu § 6a Abs. 2 Satz 1 NdsKAG). - OVG Niedersachsen, 09.01.2004 - 9 LA 216/03
Widerruf der Stundung eines Kanalbaubeitrages wegen Hofübergabe
Die gesetzlich vorgesehene Stundung soll gewährleisten, dass durch die Zahlung des Beitrages die Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt wird; sie soll vermeiden, dass der Beitrag den Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Trennung von Grundstücken aus dem Betrieb veranlasst, welche zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig sind (Urt. d. Sen. v. 9.11.1999 - 9 L 465/99 - dng 2000, 158 = NSt-N 2000, 101 (Ls) = NdsMinBl 2000, 254 (Ls) in Anlehnung an das Urt. d. BVerwG v. 1.4.1981 - 8 C 11.81 - KStZ 1981, 191 = DVBl 1981, 830 = BVerwGE 62, 125).